Die Arbeit in der Aus- und Weiterbildung von niedrig qualifizierten Arbeitnehmenden und Migranten gibt Ihrer Arbeit einen besonderen Sinn: Es schafft Freude, zu sehen, wie Menschen dank Ihres Beitrags Tag für Tag ihre Fähigkeiten verbessern, mit der Welt um sie herum interagieren, ihrer Arbeit nachzugehen oder aus ausbeuterischen Bedingungen herauszukommen. Für ECAP ist Bildung ein Emanzipationsinstrument, das den Menschen die Möglichkeit gibt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
ECAP ist eine durch und durch interkulturelle Organisation. Wir sind der ideale Arbeitsplatz für Sie, wenn Sie gerne mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und mit verschiedenen Hintergründen zusammenarbeiten.
ECAP hat seit 2016 einen Gesamtarbeitsvertrag mit Unia und VPOD – den GAV ECAP-Unia-VPOD. Er gilt bei vielen kantonalen Behörden als Massstab für die optimalen Anstellungsbedingungen in der Branche (siehe Lohnbuch Schweiz). Der GAV ECAP-Unia-VPOD stellt in der Erwachsenenbildung ein einzigartiges Beispiel für die Regelung der Pflichten und Rechte des lehrenden und nichtlehrenden Personals dar. Er schützt ausserdem die Beschäftigten vor jeder Form von Diskriminierung oder Mobbing. Zudem sichert er das Recht auf Information und Mitwirkung.
Als Kursleiterin oder Kursleiter werden Sie mit einem unbefristeten Vertrag angestellt. Er regelt den Unterrichtsauftrag in Form von einem garantierten Jahrespensum. Damit vereinbaren wir die in der Erwachsenenbildung notwendige Flexibilität mit der Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit der Mitarbeitenden.
Ein weiterer Vorteil Ihrer Anstellung bei ECAP: Wir stellen nicht auf Mandatsbasis ein und übertragen das Geschäftsrisiko nicht auf die Mitarbeitenden.
ECAP anerkennt und unterstützt das Recht ihrer Mitarbeitenden auf berufliche Aus- und Weiterbildung. Zu diesem Zweck wird jedes Jahr ein Plan mit verschiedenen internen Weiterbildungsaktivitäten für das Personal erstellt.
Zudem steht das ganze Bildungsangebot ECAP den Mitarbeitenden gratis zur Verfügung, inkl. Lehrgängen für die Ausbildung der Ausbildenden (ADEFA, fide-Module usw.).
Externe Weiterbildungen werden auf Gesuch individuell unterstützt – gemäss den entsprechenden «Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung des Personals der Stiftung ECAP».
ECAP garantiert die volle Lohngleichheit. Zudem verpflichten wir uns, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Die Mitarbeitenden dürfen nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Zivilstands in irgendeiner Form benachteiligt werden (Art. 29 GAV).
ECAP bekämpft aktiv alle Formen der Diskriminierung der Menschen wegen ihrer Herkunft, Nationalität, Religion, Sprache, ihres Geschlechts, ihrer politischen Meinungen oder wegen anderen Gründen. ECAP duldet daher keine diskriminierende oder rassistische Haltung ihrer Mitarbeitenden gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Kursteilnehmenden oder potenziellen Kundinnen und Kunden.
Wir setzen uns für Respekt, Gleichberechtigung und gleiche Chancen unserer Mitarbeitenden ein. Wir verurteilen Diskriminierung und Belästigungen jeder Art. Mitarbeitende, die Opfer von diskriminierenden Verhaltensweisen, Mobbing oder Belästigungen irgendwelcher Art werden, haben daher das Recht, ihren Fall einer unabhängigen und neutralen Ombudsfrau zu unterbreiten.
Die Ausbildungszentren ECAP bieten eine breite Palette an Kursen. Für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter lassen sich deshalb Arbeitszeiten finden, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Während des Jahres können Sie die Arbeitszeiten flexibel ändern. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, die Arbeit mit familiären Verpflichtungen, anderen Aktivitäten und/oder einem Studium zu vereinbaren.
Krankentaggeldversicherung
Alle Mitarbeitenden sind für Krankentaggeld versichert. Davon ausgenommen sind Kursleitende, die weniger als 4 Stunden pro Woche unterrichten. Sie werden im Fall von Krankheit gemäss der Zürcher Skala entschädigt.
Berufsunfälle
Alle Mitarbeitenden sind gegen Berufsunfall versichert.
Nichtberufsunfälle
Gegen Nichtbetriebsunfall sind alle nicht lehrenden Mitarbeitenden sowie Kursleitende, die durchschnittlich mindestens 4 Stunden pro Woche unterrichten, versichert. ECAP gewährleistet den Versicherungsschutz auch während der kursfreien Zeit.
Zusatzversicherung
Alle Mitarbeitenden sind über eine Zusatzversicherung zur Unfallversicherung versichert. Diese Zusatzversicherung garantiert verschiedene Zusatzleistungen (z. B. Privatabteilung im Spital).
Mutterschaftsurlaub
Ab dem Tag der Geburt werden 112 Taggelder ausgerichtet. Erlauben es die betrieblichen Umstände, so kann der Mutter (anschliessend an den Mutterschaftsurlaub) ein unbezahlter Urlaub bis zu einem Jahr gewährt werden.
Im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes gilt das Stillen am Arbeitsort als Arbeitszeit.
ECAP übernimmt die Prämie der Krankentaggeld-, der Mutterschaftsurlaub-, der Unfall- und der Zusatzversicherung vollumfänglich.